BMWK - DSGVO

Datenschutz bei Projekten im Rahmen des BMWK Markterschließungsprogramms für KMU

Hinweise zum Datenschutz aufgrund der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO)

  1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
    Verantwortlicher: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0, Telefax: 06196 908-1800, poststelle@bafa.bund.de
    Datenschutzbeauftragte/r: datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de
  2. Datenverarbeitung:
    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Projektbearbeitung die folgenden personenbezogenen
    Daten:
    – Angaben zum teilnehmenden Unternehmen samt Kontaktdaten, Anschrift, Branche, Anzahl Beschäftigte und Jahresumsatz,
    – Name und E-Mail Adresse des für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen (Projektverantwortlichen),
    – die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung, sowie den Zuwendungsempfänger.
    Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das BAFA in die Lage zu versetzen, das Projekt im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ordnungsgemäß durchzuführen. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck
    – der Prüfung und Abrechnung des Projekts, der Prüfung der Abrechnungsunterlagen und der Auszahlung der Mittelanforderungen sowie der
    Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und
    der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren);
    – der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort,
    statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms);
    Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt
    mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.
  3. Empfänger der Daten (Kategorien):
    Innnerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten
    Zweckbestimmung befasst sind.
    Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung und der Bearbeitung des Vorgangs einzelne Daten
    an andere öffentliche Stellen sowie auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung des BMWK an die Geschäftsstelle für das Markterschließungsprogramm KMU bei Germany Trade & Invest (GTAI).
    Das BAFA kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an das Bundesministerium für Wirtschaft und
    Klimaschutz, an andere fördernde öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen
    weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) können die Daten weitergegeben werden.
    Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden
    übermitteln. Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet
    nicht statt.
  4. Betroffenenrechte:
    Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15
    DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16
    DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der
    Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.
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